Kaufvertrag

Kauf-Briefes

zwischen

Jakob Wolf, Statthalter zu Lotzwil, Verkäufer

und

Peter Buchmüllers sel. Wittwe, Barbara geb. Sommer, allda, Käuferin

Kaufsumme L 500.-

Kund und zu wissen seye hiermit, dass Herr Jakob Wolf, Unterstatthalter zu Lotzwyl, auf rechtsförmliche Weise verkauft hat der Peter Buchmüllers sel. Witwe Barbara geb. Sommer, Näherin allda, für welche handelt ihr ordentlicher Beystand, Herr Meyer, Gemeinderath daselbst, infolge vormundschaftlicher Autorisation vom 19. Wintermonat 1893).

Nemlich:
Ungefähr eine halbe Jucharte Ackerland auf dem Hinterkirchfeld zu Lotzwyl, stosst Morgens an Herrn Johann Zurnstein, Gerichtsässen Erdreich, Mittags an Jakob Wächli Kaminfeger's Acker, Abends an das Kleinholzmoos, und Mitternacht an der Käuferin Acker.
Der Herr Verkäufer habe diesen Acker von Friedrich Wolf, Maurer erkauft, laut Kaufbeyle vom 15. u. 25. Oktober 1811 u. 1. Juli 1812 mit Fertigungs-Urkunde vom 25. Oktober 1825.
Derselbe sey getreidzehnt und bodenzinspflichtig in den obrigkeitlichen Speicher zu Lotzwyl, sowie den allgemeinen Landesbeschwerden und Anlagen unterworfen, sonst frey und ledig wofür der Verkäufer gesetzliche Währschaft verspricht bey Habe und Gutsverbindung. Werde übergeben mit den gleichen Rechten und Beschwerdten, wie erworben, genutzt und besessen worden.
Der Kauf sey geschlossen worden für die Summe der L.500 sage:Fünfhundert Schweizerfranken und L.16 Trinkgeld, welch beides bereits bezahlt sey, wofür die Käuferin bestens quittiert werde. Durch die gerichtliche Fertigung dieses Akts gelangt die Käuferin in den eigenthümlichen Besitz des verkauften Ackers.

Fertigungsurkunde
Das Untergericht Lotzwil, unter dem Vorsitze des Herrn Jakob Schneeberger Gerichtsäss von Lotzwyl, als Vice- und Präsident und in Anwesenheit der übrigen Beisitzer im Landwirtshause zu Guttenburg ordentlich versammelt urkundet hiermit: dass heute v. seiner Sitzung erschienen:
Herr Jakob Wolf, Unterstatthalter von Lotzwyl als Verkäufer und Jakob Meier, Gemeinderath von allda als Beystand der Barbara Buchmüller geb. Sommer Peters sel. Wittwe, Näherin von daselbst, laut vormundschaftlicher Ermächtigung vom 19. November 1839 als Käuferin, anbegehrend die gerichtliche Fertigung eines zwischen
ihnen um ungefähr eine halbe Jucharte Kirchenfeldacker zu Lotzwil für Fr. 500.- geschlossenen Kaufs.
Nach Bescheinigung des Eigenthumsrecht durch den Erwerbstitel, Ablesung des Akts und Gelübdtserstattung von Seite der Partheien über die Realität ihrer Handlung an den Vorsitzer hat das Gericht erkannt:
Es solle der Käuferin das Erkaufte als Eigenthum gerichtlich zugefertigt sein. Urkundlich mit dem Siegel des Regierungsstatthalteramts Aarwangen verwahrt und mit des Viceprasidenten und des Gerichtschreibers Unterschrift versehen.

Gegeben den 9. Mai 1840

der Regierungsstatthalter
Buchmüller
der Präsident ad vices Jak. Schneeberger
der Gerichtsschreiber R. Kissling Notar