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Kauf-Briefeszwischen Jakob Wolf, Statthalter zu Lotzwil, Verkäufer und Peter Buchmüllers sel. Wittwe, Barbara geb. Sommer, allda, Käuferin Kaufsumme L 500.- |
Kund
und zu wissen seye hiermit, dass Herr Jakob Wolf, Unterstatthalter zu
Lotzwyl, auf rechtsförmliche Weise verkauft hat der Peter
Buchmüllers sel. Witwe Barbara geb. Sommer, Näherin allda,
für welche handelt ihr ordentlicher Beystand, Herr Meyer,
Gemeinderath daselbst, infolge vormundschaftlicher Autorisation vom 19.
Wintermonat 1893).
Nemlich:
Ungefähr
eine halbe Jucharte Ackerland auf dem Hinterkirchfeld zu Lotzwyl,
stosst Morgens an Herrn Johann Zurnstein, Gerichtsässen Erdreich,
Mittags an Jakob Wächli Kaminfeger's Acker, Abends an das
Kleinholzmoos, und Mitternacht an der Käuferin Acker.
Der
Herr Verkäufer habe diesen Acker von Friedrich Wolf, Maurer
erkauft, laut Kaufbeyle vom 15. u. 25. Oktober 1811 u. 1. Juli 1812 mit
Fertigungs-Urkunde vom 25. Oktober 1825.
Derselbe sey getreidzehnt
und bodenzinspflichtig in den obrigkeitlichen Speicher zu Lotzwyl,
sowie den allgemeinen Landesbeschwerden und Anlagen unterworfen, sonst
frey und ledig wofür der Verkäufer gesetzliche
Währschaft verspricht bey Habe und Gutsverbindung. Werde
übergeben mit den gleichen Rechten und Beschwerdten, wie erworben,
genutzt und besessen worden.
Der Kauf sey geschlossen worden
für die Summe der L.500 sage:Fünfhundert Schweizerfranken und
L.16 Trinkgeld, welch beides bereits bezahlt sey, wofür die
Käuferin bestens quittiert werde. Durch die gerichtliche Fertigung
dieses Akts gelangt die Käuferin in den eigenthümlichen
Besitz des verkauften Ackers.
Fertigungsurkunde
Das
Untergericht Lotzwil, unter dem Vorsitze des Herrn Jakob Schneeberger
Gerichtsäss von Lotzwyl, als Vice- und Präsident und in
Anwesenheit der übrigen Beisitzer im Landwirtshause zu Guttenburg
ordentlich versammelt urkundet hiermit: dass heute v. seiner Sitzung
erschienen:
Herr Jakob Wolf, Unterstatthalter von Lotzwyl als
Verkäufer und Jakob Meier, Gemeinderath von allda als Beystand der
Barbara Buchmüller geb. Sommer Peters sel. Wittwe, Näherin
von daselbst, laut vormundschaftlicher Ermächtigung vom 19.
November 1839 als Käuferin, anbegehrend die gerichtliche Fertigung
eines zwischen
ihnen um ungefähr eine halbe Jucharte Kirchenfeldacker zu Lotzwil für Fr. 500.- geschlossenen Kaufs.
Nach
Bescheinigung des Eigenthumsrecht durch den Erwerbstitel, Ablesung des
Akts und Gelübdtserstattung von Seite der Partheien über die
Realität ihrer Handlung an den Vorsitzer hat das Gericht erkannt:
Es
solle der Käuferin das Erkaufte als Eigenthum gerichtlich
zugefertigt sein. Urkundlich mit dem Siegel des
Regierungsstatthalteramts Aarwangen verwahrt und mit des
Viceprasidenten und des Gerichtschreibers Unterschrift versehen.
Gegeben den 9. Mai 1840
| der Regierungsstatthalter Buchmüller | der Präsident ad vices Jak. Schneeberger der Gerichtsschreiber R. Kissling Notar |
| Chronik der Buchmüller, 1975, 2005 |